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Eindrücke von der Jugendwartetagung des BTTV am 19.4.2013

Tag(s):   | Aus dem BTTV |

Alle Beschlüsse der Versammlung aller Jugendwarte der Berliner Tischtennisvereine müssen zwar noch vom Verbandstag bestätigt werden, um in Kraft zu treten, meist ist das aber nur eine Formsache. Insofern haben die Sitzungen der Jugendwarte schon eine Bedeutung für den Jugendspielbetrieb. Trotzdem waren nur 17 Stimmberechtigte anwesend, die aber die vier Stunden Sitzungsduer durchhielten.

Viel Routine

Die ersten 7 von insgesamt 18 Anträgen betrafen die Jugendordnung und waren überwiegend redaktionelle Überarbeitungen der bestehenden Regeln.

Auch die Beschlüsse zur Jugendturnierordnung beinhalten Änderungen, die mancher wahrscheinlich gar nicht merken wird:

Da neuerdings mehr als 40 Teilnehmer an der Qualifikation zur Landesrangliste möglich sind, musste das Spielsystem flexibler formuiert werden. In der Vorrunde sind jetzt bei hoher Teilnehmerzahl maximal 12 Gruppen mit bis zu 6 Spielern möglich. Dennoch erreichen nur zwei pro Gruppe die Zwischenrunde.

Weiterhin Regionalmeisterschaften möglich

Das von der Jugendwartetagung als einmalig genehmigte Experiment, die Qualifikation zur BEM in Regionalmeisterschaften und damit in nur einer Chance zur Qualifikation durchzuführen, kann weitergeführt werden. Der Jugendausschuss kann die alte und die neue Qualifikationsform verwenden. Zusätzlich wurde in die Regelung eingeführt, dass ggf. Qualifikationsturniere entfallen, wenn die Teilnehmerzahlen voraussichtlich geringer als die Anzahl der zu vergebenden Plätze ist. Das war im weiblichen Bereich schon mehrfach der Fall. Vier Regionen erwiesen sich auch bei den anderen Altersklassen als zu viel.

Ein Antrag von Bergmann Borsig, Turniere grundsätzlich um 10:30 Uhr beginnen zu lassen und den Meldeschluss auf 30 Minuten vor Spielbeginn festzulegen, wurde in Abwesenheit des Antragstellers abgelehnt. Der Turnierbeginn war  - vermutlich versehentlich - so formuliert, als solle das auch für Samstag gelten. Mehrere Ausrichter betonten, dass für einen pünktlichen Turnierbeginn der Meldeschluss wie bisher 45 Minuten vorher liegen muss.

Lange Debatten über Spielgemeinschaften und Mannschaftsaufstellung

Bei den Anträgen zur Jugendspielordnung wurde lange über eine Präzisierung der Regelungen bei Spielgemeinschaften gesprochen. Der Antrag von Stern Marzahn, die offensichtlich schlechte Erfahrungen mit einem Partnerverein gemacht hatten, wurde mit Änderungen angenommen.

Strittig war ein Antrag, die Aufstellung nach Spielstärke in den Jugendmannschaften nicht mehr für jede Altersklasse für sich, sondern altersklassenübergreifend zu fordern. Das würde bedeuten, dass ein Spieler einer B-Schüler-Mannschaft einen Sperrvermerk bekommt, wenn es in einer A-Schüler-Mannschaft einen weniger spielstarken Spieler gibt. Obwohl jeder Fälle kennt, in denen mit dem Einsatz von spielstarken "Ersatzspielern" aus unteren Altersklassen Wettbewerbsverzerrung betrieben wird, wurde der Antrag schließlich abgelehnt. Nach meinem Eindruck ausschlaggebend dafür: Die Alterseinteilung verhindert, dass ein älterer Spieler seiner Spielstärke entsprechend "nach unten" rutscht. So könnte ein A-Schüler geringer Spielstärke dafür sorgen, dass alle B-Schüler Sperrvermerke bekommen. Das Ergebnis wäre, dass man einen solchen A-Spieler abmelden muss, um überhaupt Ersatz zu haben. Insgesamt wurde klar, dass man keine Sperrvermerke vergeben darf, wenn eine Aufstellung nach Spielstärke wegen der Alterseinteilung unmöglich ist.

Anträge auf Ausbildungskostenerstattung und Abgabe zur Jugendförderung

Unter "Sonstige Anträge" ging es hoch her. Erneut wurde ein Antrag auf Einführung einer Ausbildungskostenerstattung bei Vereinswechsel gestellt. Zur Sprache kam ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Bernard-Entscheidung), erörtert wurde die Anwendbarkeit dieses Urteils für uns. Letztlich wurde der Antrag abgelehnt, unter anderem, weil mit dem Beitritt zu einem Verein ein Vertrag geschlossen wird, beinhaltend Beitragszahlung und Trainingsangebot, und nicht im Nachhinein zusätzlich rückwirdende Zahlungen gefordert werden können. Außerdem ist dem genannten Urteil zu entnehmen, dass eine Pauschalierung, wie im Antrag vorgesehen, unzulässig ist und nur tatsächliche, nachgewiesene Kosten verlangt werden dürfen.
Als Alternative zu dem Antrag nannte ich folgende Möglichkeiten: Eine solche Kostenerstattung wäre wohl zulässig, wenn mit den Eltern vorher eine entsprechende Regelung getroffen wird. Außerdem gibt es die Möglichkeit von Wechselverzichtserkärungen seitens Spieler oder auch entsprechende Erklärungen von Vereinen, Spieler aus einer Spielgemeinschaft oder einem gemeinsamen Lehrgang für eine Frist von z. B. einem Jahr nicht bei sich aufzunehmen. Dafür könnte der verband Vordrucke bereitstellen und die Vereinbarungen evtl. sogar in Verwahrung nehmen.

Die beiden letzten Anträge betrafen die Einführung einer Jugendfördergebühr für Vereine ohne Jugendarbeit.Beide Anträge wurden abgelehnt, der Jugendasuschuss beauftragt, zur nächsten Jugendwartetagung einen verbesserten Antrag vorzulegen. Insbesondere muss geregelt sein, was als Jugendarbeit anerkannt wird, wer das Geld verwaltet, was damit genau gefördert werden soll.

Am Ende der langen Sitzung überraschte uns der Vizepräsident Jugend mit der unerfreulichen Mitteilung, dass er schon bald ins Ausland geht und dann zurücktritt.

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