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Jugendwartetagung 2015: Einführung von Wechselgebühren in Berlin

Kategorie(n): Jugend (Mannschaft)
Tag(s):   | Aus dem BTTV |

Es gab nur drei Anträge an die Jugendwartetagung des BTTV am 24.03.15, aber einer hatte es in sich. Beim Verbandstag am 19.05.2015 müssen diese Beschlüsse bestätigt werden.

Wechsel in Zukunft nur noch gegen Bezahlung? Über diesen Beschluss der Jugendwartetagung soll der Verbandstag abstimmen.

Startplatz für Berliner Meister/in

Zunächst wurde beschlossen, dass Berliner Meister im Jugendbereich einen Startplatz bei den „Norddeutschen Meisterschaften“ (offiziell: „RIM Region 6“) erhalten. Das ist als Anreiz gedacht. Es gilt nur, wenn der BTTV mindestens drei Plätze zu vergeben hat und der Meister/die Meisterin bereit ist, an der Pflichtvorbereitung des BTTV im LZ teilzunehmen.

Einrichtung eines Ausbildungsförderfonds

Im zweiten beschlossenen Antrag ging es um die Einrichtung eines Ausbildungsförderfonds, dessen Mittel von einem Vergabeausschuss verteilt werden. Der Vergabeausschuss besteht aus einem Mitglied des Präsidiums, einem Mitglied des Jugendausschusses, einem Vereinsvertreter, einem Nachwuchsspieler und einem Elternvertreter. Gefüllt werden soll der Fonds u. a. durch Strafgebühren und Spenden. Spender hätten bis jetzt keine ausreichende Möglichkeit, zusätzliche Mittel für die Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Spenden an den Verband für Jugendarbeit müssen zwar dafür auch verwendet werden, es gibt aber keine Garantie, dass nicht derselbe Betrag im sonstigen Etat wieder eingespart wird. Nur ein gesonderter Fond ermöglicht die Zusicherung an Spender, dass ihr Geld tatsächlich zusätzlich zur Verfügung stehen wird.

Streitpunkt des Abends: Wechselgebühr

Streitpunkt des Abends und Bestandteil einer teilweise sehr heftigen Debatte war die in Antrag 3 vorgeschlagene weitere Finanzierung des Fonds aus Antrag 2. Wie schon in den vorangegangenen Jahren wurde die Einführung von „Ausbildungsentschädigungen“ (Wechselgebühren) im Jugendbereich beantragt. Neu ist, dass die der neue Verein an den Fonds zahlen muss, wovon den größten Teil der alte Verein erhält, den Rest der Fonds behält. Die Höhe der Wechselgebühr richtet sich nach der LivePZ.  Der Vorsitzende des Vergabeausschusses kann in begründeten Einzelfällen eine Ermäßigung zugestehen. Bis LivePz 999 sind es 50 €, bei LivePZ 1500 sind es 300 €, bei LivePZ 1701 sind es 801 €.

Spieler(innen), die am Ende des letzten Jugendjahres wechseln, wechseln in den Erwachsenenbereich und unterliegen dadurch der Regelung nicht.

Der Antrag wurde mit 8 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die  meisten Ja-Stimmen kamen von Mitgliedern des Jugendausschusses, der den Antrag gestellt hatte. Die Kritik an der Regelung wurde zum großen Teil von mir vorgebracht, bis eine weitere sachliche Debatte durch den lautstarken Wutausbruch eines Mitglieds des antragstellenden Jugendausschusses unmöglich wurde.

Kritisiert wurde von mir und anderen vor allem, dass der Antrag das Recht auf freie Wahl des Vereins beschränkt. Die leidige Abwerbung von Spielern durch andere Vereine, gegen die dieser Antrag wohl gerichtet sein will, wird mit diesem Antrag geradezu legalisiert. Auf Kritik an einer Abwerbung wird man zukünftig hören: „Wir zahlen, was wir dafür schuldig sind.“ Ich habe angeführt, dass die Beträge z. B. für einen Ranglistenspieler vielleicht 10  % der Kosten decken, die die Jugendarbeit von Anfängergruppen über Mannschaftstraining bis zu zusätzlichen Maßnahmen des Vereins kosten, bis man vielleicht einen solchen Spieler hat, von der ehrenamtlichen Tätigkeit ganz zu schweigen. Auch mit den Wechselgebühren bleibt es dabei, dass Abwerben sehr viel billiger ist, als eigene Anfänger großzuziehen. Ich habe wie schon in den Vorjahren auf andere Möglichkeiten hingewiesen, den abwerbenden Vereinen wenigstens etwas entgegenzutreten, wenn sie sich mit fremden Federn schmücken und dafür noch Auszeichnungen erhalten.

Die kritisierte Regelung wird die systematisch abwerbenden Vereine an ihrem Tun nicht wirklich hindern. Ein Problem wird sie für Vereine, die ihr Geld in Jugendarbeit stecken und dann Wechselgebühren nicht bezahlen können. Ich erinnere mich an einen Fall in den letzten Jahrzehnten, in dem ein Spieler der Berliner Spitze zu uns wechseln wollte. Wir hätten ihm nach der neuen Regelung diesen Wechsel aus finanziellen Gründen verweigert. Wenig später hörte er aus gesundheitlichen Gründen auf. In solchen Fällen bleibt nur der Umweg über ein halbes Jahr bei einem Verein in Brandenburg. Wer kann schon voraussagen, ob ein Spieler mit seinem bisherigen Verein unzufrieden ist oder mit seiner eigenen Leistung und ob er längerfristig weiterspielt? Was geschieht, wenn der Verein das Risiko nicht eingehen will und die Eltern nicht zahlen (können)? Überhaupt ist mit phantasiereichen Anträgen auf Ermäßigung der Wechselgebühr zu rechnen. In fingierten Umzügen sind Eltern ja schon von der Einschulung her geübt.

Es bleibt abzuwarten, ob der Beschluss beim Verbandstag wie sonst üblich ohne Debatte bestätigt wird.

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